Dividenden Steuer

Dividenden Steuer

Wann sind Dividenden zu versteuern?

Die Geldanlage durch Aktien ist in der kürzeren Vergangenheit wieder deutlich beliebter geworden. Wer über einen längeren Zeitraum in Aktien investiert und nicht nur spart, sondern auch Gewinne erzielt darf sich freuen. Und genau hier wird für die meisten Anleger das weniger erfreuliche Thema relevant: Die im Volksmund sogenannte Dividenden Steuer. Sowohl Dividenden als auch Gewinne aus Aktien unterliegen der Besteuerung. In Deutschland wird hierbei zunächst die Abgeltungssteuer zu einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent angesetzt. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag fällig und unter Umständen die Kirchensteuer. Interessant für Anleger ist, dass es einen Freibetrag gibt. Bei Gewinnen aus Kapitalerträgen, die unterhalb des Freibetrags liegen, werden keine Steuern fällig.

Abgeltungssteuer

Wie oben erwähnt wird auf Kapitalerträge die Abgeltungsteuer von 25 % erhoben. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent. Für diejenigen, die auch Kirchensteuer entrichten, kommen noch einmal 9 % hinzu. Für Anleger aus Bayern oder Baden-Württemberg fällt jedoch nur 8 % Kirchensteuer an. In Summe zahlen Anleger aus Deutschland je nach Bundesland und bei Mitgliedschaft in der Kirche bis zu 27,99 % Dividenden Steuer.

Werden Dividenden automatisch versteuert?

Der Aufwand für Anleger bezüglich der Abgeltungssteuer ist zunächst sehr gering. Denn es handelt sich hierbei um eine sogenannte Quellensteuer. Hierbei übernimmt praktisch die Depotbank die Besteuerung für die Anleger automatisch. Dabei werden auch die Gewinne mit den Verlusten bereits verrechnet, wodurch die Besteuerung auf den Differenzbetrag entfällt.

Welche Dividenden sind steuerfrei?

Freistellungsauftrag

Kapitalerträge aus Aktiengewinne und Dividenden können für Singles bis zu einem Betrag von 801 Euro steuerfrei bleiben. Bei Ehepartnern erhöht sich dieser Betrag auf 1.602 Euro. Die Voraussetzung, um in den Genuss dieser Steuerbefreiung zu gelangen, ist die Einräumung eines Freistellungsauftrages bei der eigenen Depotbank.

Freistellungsauftrag einrichten

Die Einrichtung des Freistellungsauftrages bei der Depotbank ist in der Regel bequem Online möglich. Hierbei müssen zunächst die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
Zusätzlich kann eine Auswahl des gewünschten Pauschbetrages erfolgen:

  • Single: Sparer Pauschbetrag von insgesamt 801 Euro
  • Mit Ehepartner: Sparer Pauschbetrag von insgesamt 1.602 Euro
  • Über 0 Euro: Falls nur eine ehegattenübergreifende / lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung beantragt werden soll
  • Betrag X: Bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere Kreditinstitute
  • Zu guter Letzt muss noch die Dauer der Gültigkeit angegeben werden.

Was passiert, wenn man keinen Freistellungsauftrag erteilt hat?

Wer die Einrichtung eines Freistellungsauftrages schlicht vergessen hat, muss nicht in Panik geraten. Grundsätzlich besteht auch noch die Möglichkeit über die eigene Steuererklärung sich die zu viel gezahlten Steuern erstatten zu lassen.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine weitere Möglichkeit steuerbefreit zu bleiben ist die Nichtveranlagungsbescheinigung. Hierbei können die Aktiengewinne und Dividenden auch z. B. bei Singles den Betrag von 801 Euro übersteigen, sofern das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag ist zur Existenzsicherung gedacht.

Entwicklung Grundfreibetrag

Jahr
Freibetrag Singles
Freibetrag Ehepaare
2018
9.000
18.000
2019
9.168
18.336
2020
9.408
18.816
2021
9.744
19.488
2022
9.984
19.968

Anleger die neben Kapitalerträgen wie Dividenden noch beispielsweise Gehälter beziehen, müssen diese Einnahmen zunächst summieren. Wenn im Ergebnis der Grundfreibetrag nicht überschritten wird, kann also die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden und damit die Dividenden Steuer eingespart werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung kann beim Finanzamt beantragt werden und ist bis zu drei Jahren gültig. Neben den persönlichen Daten müssen in dem Antragsformular alle Einkünfte eingetragen werden. Üblicherweise kommt die Nichtveranlagungsbescheinigung für Minijobber, Studenten und Rentner infrage.

Wird dem Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung stattgegeben, so muss selbige an die Depotbank eingereicht werden. Im nächsten Schritt kann die Bank dann Gewinne aus Aktien und Dividenden ohne den Abzug durch die Abgeltungssteuer auszahlen.

Dividenden Steuer ausländische Aktien

Viele deutsche Anleger besitzen auch Aktien aus dem Ausland, die Dividenden ausschütten. Gerade aus den USA stammen zahlreiche Unternehmen die seit vielen Jahren hohe Dividenden Zahlen. Bekannte Titel sind hier beispielsweise Coca-Cola, Colgate-Palmolive oder AT&T, die sogar als sogenannte Dividenden-Aristokraten gelten. Gerade weil diese Dividenden vergleichsweise hoch sind, ist das Thema Quellensteuer für Anleger wichtig.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer in Zusammenhang mit Aktien ist eine Steuer die auf Zinsen und Dividenden für Investoren aus dem Ausland dem Quellenstaat gezahlt werden muss. Für Anleger die ausländische Aktien Kaufen, bedeutet dies, dass zunächst die Quellensteuer auf die ausgeschüttete Dividende fällig wird.

Beispiel:
Ein deutscher Anleger entscheidet sich Aktien von Colgate-Palmolive ins Depot zu legen. Da Colgate-Palmolive ein Unternehmen aus den USA ist, wird bei Auszahlung der Dividende die Quellensteuer fällig.

Für Aktien aus den USA werden 30 Prozent der Dividendenausschüttung als Quellensteuer angesetzt. Allerdings besteht zwischen Deutschland und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Abkommen steuert den Höchststeuersatz, für Anleger aus dem Ausland bei Kapitalerträgen. Für die USA liegt dieser bei 15 % und ist damit deutlich geringer als der Quellensteuersatz.

Beispiel Berechnung Quellensteuer
Wie im obigen Beispiel schüttet Colgate-Palmolive nun eine Dividende in Höhe von 100 € aus. Hier würde der Anleger aus Deutschland zunächst nur 70 Euro (30 Prozent Quellensteuer) ausgezahlt bekommen. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen (15 %) erhält der Anleger jedoch 85 Euro aus der Dividende.

Verrechnung Dividende Quellensteuer auf Abgeltungssteuer

Die aus dem obigen Beispiel gezahlten 15 Euro (15 % Doppelbesteuerungsabkommen) können bei der Besteuerung in Deutschland angerechnet werden. Die Erhebung der Abgeltungssteuer (25 %) erfolgt auf die sogenannte Brutto-Dividende. Im Beispiel wären das als 25 Euro. Da bereits 15 Euro Quellensteuer entrichtet wurden, werden in Deutschland noch 10 Euro fällig. Insgesamt beträgt dann die Steuerlast wieder 25 %. Hinzu käme wie oben erwähnt der Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5 Prozent, welcher in diesem Falle jedoch lediglich auf die in Deutschland erhobene Steuer fällig wird. Im Beispiel wären das 10 Euro Abgeltungssteuer und ein Solidaritätszuschlag von 0,55 Euro.

Berechnung:

Formel:

  • Betrag Dividende Ausland – (15 % Doppelbesteuerungsabkommen + anrechenbare Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag) = Ausgezahlte Dividende
  • 100 Euro – (15 Euro + 10 Euro + 0,55 Euro) = 74,45 Euro

Die Gesamtsteuerlast läge ohne Kirchensteuer im Beispiel also bei 25,55 %.

Üblicherweise kümmert sich die Depotbank automatisch um die Anrechnung. Allerdings ist es ratsam bei der Depotbank Sicherheitsweise nochmal persönlich nachzufragen, ob die automatische Anrechnung bei der Dividenden Steuer für den eigenen Account auch wirklich aktiv ist.

Info:

Jedes Land legt die Höhe Quellensteuer selbst fest. Damit ist sie auch je nach Land unterschiedlich hoch. Für viele wichtige Länder besteht jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen, dass häufig bei 15 % liegt. Eine Übersicht zu den geltenden Steuersätzen sind auf der Seiten vom Bundeszentralamt für Steuern zu finden.

Risikohinweis

Die Inhalte in diesem Artikel dienen ausschließlich zur allgemeinen Information. Die Informationen stellen keine Empfehlungen zum Erwerb oder der Veräußerung bestimmter Finanzinstrumente und somit keine Anlageberatung dar. Insbesondere können dividenden-aktien-weltweit.de und der jeweilige Autor nicht einschätzen, inwiefern die im Artikel gemachten Empfehlungen Ihren Anlagezielen, Ihre Risikobereitschaft und Ihrer Verlusttragfähigkeit entsprechen. Wer auf Basis dieses Artikels etwaige Anlageentscheidungen trifft, trifft diese ausschließlich auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Weder dividenden-aktien-weltweit.de noch der jeweilige Autor haften für Verluste, die Sie dadurch erleiden, dass Sie Anlageentscheidungen aufgrund von Informationen oder Kommentaren aus diesem Artikel getroffen haben.

Scroll to Top